Teilrevision der BZO: öffentliche Mitwirkung

10. Januar 2025

Wir freuen uns, Ihnen mitzuteilen, dass die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) vorliegt. Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 11. Dezember 2024 die BZO revidiert. Die öffentliche Mitwirkung startet am 10. Januar 2025. Bis am 11. März 2025 haben alle Einwohnerinnen und Einwohner von Zollikon die Möglichkeit, Einwendungen zu deponieren. Schriftliche Einwendungen sind innert diesen 60 Tagen an die Bauabteilung Zollikon, Bergstrasse 20, 8702 Zollikon, einzureichen. Der Entscheid und die Unterlagen liegen während der Einsprachefrist bei der Bauabteilung zur Einsicht auf und weiter unten auf dieser Seite unter "Dokumente" aufgeschaltet.

Anschliessend wird die Teilrevision der BZO überarbeitet und der Gemeindeversammlung vorgelegt.

Zur Teilrevision der BZO finden drei identische Informationsveranstaltungen an folgenden Daten und Orten statt:

  • 23. Januar 2025/ 19:00 Uhr, Gerensaal. Orientierung für Bevölkerung in Zollikerberg
  • 28. Januar 2025/ 19:00 Uhr, Gemeindesaal. Orientierung für Bevölkerung in Zollikon
  • 30. Januar 2025/ 19:00 Uhr, Tertianum Zollikerberg.  Orientierung für Bevölkerung in Sennhof/Oberhueb.

An allen Informationsanlässen wird Gemeinderat Dorian Selz, Bauvorstand, zusammen mit den Verantwortlichen der Bauabteilung durch das Regelwerk und die wichtigsten Neuerungen führen. Dabei wird aufgezeigt, dass in dieser Teilrevision der BZO insbesondere eine Anpassung an übergeordnetes Recht stattfinden soll. Auch werden Ablauf und Fristen der öffentlichen Mitwirkung erläutert. Anschliessend besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Wir freuen uns über Ihre Teilnahme. Ihre Anmeldung über bau@zollikon.ch erleichtert uns die Organisation der Veranstaltung, sie ist aber nicht zwingend notwendig.

Ausgangslage

Die Änderung des Planungs- und Baugesetzes (PBG) des Kantons Zürich ist am 1. März 2017 in Kraft getreten. Darin wurde die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB), welche die wichtigsten Baubegriffe und Messweisen gesamtschweizerisch vereinheitlichen soll, umgesetzt. Die Änderungen werden jedoch in den einzelnen Gemeinden erst wirksam, wenn diese ihre Bau- und Zonenordnungen (BZO) ebenfalls angepasst haben. Dafür steht der Zeitraum bis 28. Februar 2025 zur Verfügung.

Die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Zollikon wurde letztmals im Jahr 1996 gesamthaft revidiert. Über die Jahre hat die Gemeindeversammlung verschiedene Teilrevisionen verabschiedet. Durch die Änderungen des PBG ist die BZO wiederum in einer Teilrevision anzupassen. Zudem werden alle bisherigen Veränderungen von übergeordnetem Recht auf Bundes- wie Kantonsebene, welche einen Einfluss auf die BZO haben, ebenfalls berücksichtigt.

Wir danken Ihnen für Ihr Interesse an der Teilrevision der BZO. Bei Fragen stehe wir gerne zur Verfügung.

Baubehörde

Name
GR Beschluss 11. Dezember 2024_Revision Nutzungsplanung_Anpassungen an übergeordnetes Recht (PDF, 98.27 kB) Download 0 GR Beschluss 11. Dezember 2024_Revision Nutzungsplanung_Anpassungen an übergeordnetes Recht
Teilrevision BZO - Anpassung an übergeordnetes Gesetz_ Synoptische Darstellung (PDF, 217.77 kB) Download 1 Teilrevision BZO - Anpassung an übergeordnetes Gesetz_ Synoptische Darstellung
Zonenplan Zollikon Dorf Entwurf_20241211_1188x840 (PDF, 7.47 MB) Download 2 Zonenplan Zollikon Dorf Entwurf_20241211_1188x840
Zonenplan Zollikerberg Entwurf_20241211_891x1260 (PDF, 5.12 MB) Download 3 Zonenplan Zollikerberg Entwurf_20241211_891x1260